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   BGH, 29.07.1982 - 4 StR 385/82   

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https://dejure.org/1982,3568
BGH, 29.07.1982 - 4 StR 385/82 (https://dejure.org/1982,3568)
BGH, Entscheidung vom 29.07.1982 - 4 StR 385/82 (https://dejure.org/1982,3568)
BGH, Entscheidung vom 29. Juli 1982 - 4 StR 385/82 (https://dejure.org/1982,3568)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Reformatio In Peius - Verschlechterungsverbot - Gesamtstrafe - Einzelstrafe - Verstoss gegen das Verbot der Schlechterstellung bei der Festsetzung der Einzelstrafen - Verschlechterungsverbot nicht nur bei Gesamtstrafenbildung, sondern auch bei Festsetzung der ...

Papierfundstellen

  • StV 1982, 510
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.10.1959 - 2 StR 291/59
    Auszug aus BGH, 29.07.1982 - 4 StR 385/82
    Das Verschlechterungsverbot gebietet aber dem neuen Tatrichter, wenn er das Tatgeschehen nicht, wie der frühere Richter, als einheitliche Tat sondern als Mehrheit von Straftaten beurteilt, nicht nur bei der Bildung der Gesamtstrafe, sondern auch bei der Festsetzung der Einzelstrafen die frühere Strafe nicht zu überschreiten (vgl. BGHSt 14, 5, 7/8; Pikart in KK § 358 StPO Rdn. 30 m.w.Nachw.).
  • BGH, 01.09.1994 - 1 StR 468/94

    Kreditbetrug und Vermögensschaden der Bank - Sicherheiten die den Kredit voll

    Hinsichtlich der sich aus dem Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 StPO) für den Strafausspruch ergebenden Konsequenzen, wenn ein Verhalten, das der erste Tatrichter als einheitliche Straftat angesehen hat, vom zweiten Tatgericht als Mehrheit strafbarer Handlungen beurteilt wird, weist der Senat auf die Entscheidung BGH StV 1982, 510 hin.
  • BGH, 21.05.1991 - 4 StR 144/91

    Möglichkeit der Verletzung des Verschlechterungsverbots im Falle einer

    Es entspricht feststehender Rechtsprechung, daß das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 Satz 1 StPO) in einem solchen Fall nicht verletzt ist, wenn die frühere einheitliche Strafe weder von einer der neuen Einzelstrafen noch von der hieraus gebildeten Gesamtstrafe überschritten wird (BGHSt 14, 5, 7; BGH StV 1982, 510; BGH, Urteile vom 13. Oktober 1953 - 1 StR 710/52 - und vom 17. Dezember 1958 - 2 StR 533/58; RGSt 67, 236, 241).
  • BGH, 05.02.1987 - 1 StR 726/86

    Annahme eines fortgesetzten Zusammenhangs zwischen Nötigung und Taterfolg einer

    Das neue Tatgericht wird zu beachten haben, daß, falls es im Fall II 1 zwei Einzelstrafen verhängen sollte, deren Summe die Einsatzstrafe, auf die im angefochtenen Urteil erkannt war, nicht überschreiten darf (BGH StV 1982, 510).
  • OLG Hamm, 02.05.2000 - 5 Ss 1133/99

    Betrug, Verstoß gegen das BtM-Gesetz, Abgrenzung Mittäterschaft und Beihilfe,

    Eine Abänderung des Schuldspruchs dergestalt, dass der Angeklagte zweier realkonkurrierender Delikte schuldig gesprochen wird, würde auch nicht gegen das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 StPO) verstoßen, sofern die in dem angefochtenen Urteil verhängte Strafe von der neuen Gesamtstrafe, nicht überschritten wird (vgl. BGH StV 82, 510; BGHR § 358 StPO, Nachteil 5; Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 331 Rdnr. 18).
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